Stellungnahme: Neubau Hafenbecken am Hochwald Gewerbepark

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Planfeststellung zum Neubau Hafenbecken am Hochwald Gewerbepark in Obersteinbeck

 

Anmerkungen für die Stellungnahme der Gemeinde Recke:

1. Richtig-/Klarstellung falscher Aussagen aus Bauantrag

1.1. keine Sperrung Leinpfad gem. Planfeststellungsbeschluss aus 1985

1.2. keine Zustimmung seitens Verwaltung oder Rat der Gemeinde Recke zur Sperrung des Leinpfades und dem damit verbundenen Umleitungskonzept für Radfahrer und Fußgänger

1.3. Wie erfolgt die Abdichtung des Hafenbecken, durch eine Spundwand oder eine Wallanlage aus Ton und seitlichen Betonwänden?

In den Planfeststellungsunterlagen finden sich hierzu widersprüchliche Aussagen.

 

2. Gegenstand des Bauantrages bzw. der Planfeststellung

Lt. Antragsunterlagen bezieht sich der Bauantrag bzw. die Planfeststellung allein auf den geplanten Bau des Hafenbeckens. Die daneben vorhandenen Gebäude des zukünftigen Hochwald Gewerbeparks sind demnach nicht Gegenstand des hier betreffenden Genehmigungsverfahrens.

Gleichwohl bestehen vielfältige Zusammenhänge und gegenseitige Abhängigkeiten zwischen dem Bau des Hafenbecken und den weiteren geplanten Nutzungen des Gewerbeparks. So sind die geplanten gewerblichen Nutzungen und die Entwicklung der vorhandenen baulichen Strukturen an verschiedenen Stellen auch Gegenstand des Antrags zum Bau Hafenbecken (s. u.a. Unterlage 1.2: Baubeschreibung und Nutzungskonzept; geplante Ansiedlung von maritimem Gewerbe, Service / Handwerk für Bootstechnik, Bootshallen; oder: Entwässerungsplanung und Feuerwehrplan bereits für gesamtes Gelände; Lager für Gefahr- oder Betriebsstoffe innerhalb Gebäude des Gewerbepark).

Das geplante Hafenbecken und der Hochwald-Gewerbepark bedingen sich gegenseitig; d.h., das eine funktioniert nicht ohne das andere, so dass eine separate Genehmigung nur des Hafenbeckens nicht möglich ist.

 

Angesichts dieser Abhängigkeiten müssen damit auch die Planungen für den Gewerbepark Bestandteil des vorliegenden Genehmigungsverfahrens werden.

1. T. ist dies, wie oben dargestellt, auch für einzelne Belange geschehen; dies ist für sämtliche zu betrachtende Belange zu ergänzen.

Aufgrund des Zusammenhangs von Hafenbecken und Gewerbepark fordert die Gemeinde Recke:

– die Erstellung eines Verkehrsgutachtens für den gesamten Gewerbepark einschl. einer Betrachtung der ggf. von einer Umleitung betroffenen Straßenabschnitte

– die Erstellung eines Emissionsgutachtens (Schall, Abgase, Staub, Geruch) für den gesamten Gewerbepark

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für die Gebäude des Gewerbeparks die aktuelle Baugenehmigung nur eine Nutzung für Lagertätigkeiten beinhaltet (s. Unterlage 12.1). Mit einer Genehmigung des Hafenbeckens ergeben sich keinerlei Ansprüche oder Vorfestlegungen hinsichtlich der noch anstehenden weiteren Genehmigungen / Verfahren zur Umnutzung des Gebäudebestandes.

 

3. weitere zu berücksichtigende Belange / Forderungen Gemeinde Recke

3.1. Ablehnung des Fuß-/Radwegkonzeptes:
keine Umleitung über Hörsteler Straße
stattdessen Erhalt des Leinpfades als durchgängigen und öffentlich nutzbaren Spazier-/Fußweg; zu diesem Zweck ist das Tor zum Hafenbecken so herzustellen, dass dieses für die Öffentlichkeit begehbar ist.

3.2. falls Umleitung nicht vermeidbar:
– Kostenübernahme für Ausbau Hochwaldstraße durch Vorhabenträger (u. a. für ggf. erforderliche Anlage eines Fuß-/Radweges, Straßenausbau für gewerblichen Verkehr, etc.)

– keine Heranziehung der Anlieger für erforderliche Ausbaumaßnahmen

–    Die Einmündung Hochwaldstr./ Hörsteler Str ist bereits im jetzigen Zustand unübersichtlich und ein Gefahrenpunkt. Der Radweg entlang der Hörsteler Straße ist zu schmal und entspricht den Normmaßen. Die mit einer Umleitung verbundene Zunahme des Rad- und Fußverkehrs bedingt damit auch eine Erhöhung der Verkehrsgefährdungen entlang der vorgesehenen Umleitungsstrecke. Es sind daher erg5änzende Maßnahmen zur Verkehrssicherung entlang der Umleitungsstrecke und hier insbesondere an der Einmündung Hochwaldstr./Hörsteler Str. erforderlich. Die Kosten hierfür sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

3.3. Vermeidung von Schäden / Beeinträchtigungen der umgebenden Grundstücke / Bewohner u.a.

–  infolge möglicher Undichtigkeiten Hafenbecken: Vermeidung Wassereintrag, Überschwemmungen, Erhöhung GW-Spiegel

– Vermeidung von Beeinträchtigungen durch bau- und betriebsbedingte Emissionen (Abgase, Lärm, Staub, Geruch)
dabei auch Betrachtung Emissionen aus gewerblichen Nutzungen

– Vermeidung von Beeinträchtigungen / Schäden durch Bautätigkeit (Rammarbeiten, Erschütterungen etc.)
hierzu vorher: Beweissicherung an Grundstücken / Häusern und auch an Straßen / öffentlichen Einrichtungen

3.4  Für den Schadensfall sind seitens des Vorhabenträger erforderliche Sicherheiten und/oder Versicherungen in ausreichender Höhe zu hinterlegen bzw. nachzuweisen.

3.5  Für den Fall einer Betriebseinstellung sind Sicherheiten in ausreichender Höhe für einen dabei ggf. erforderlichen Rückbau von Anlagen zu hinterlegen bzw. nachzuweisen.

3.6. Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes

zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der umliegenden Siedlungsbereiche;

und zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Tierwelt, insbesondere nachtaktiver Arten (z.B. Fledermäuse)

 

4. Naturschutz, Artenschutz

4.1. ASP-Methodik unzureichend; Erstellung nach Fällung Baumbestand;
Defizite hinsichtlich zu betrachtendem Artenspektrum;
Kanal aus Ausbreitungskorridor u. a. für Fledermäuse (Wasserfledermaus);
dabei besonders wichtig Vermeidung von Lichtemissionen (s. Beleuchtungskonzept)

4.2. Waldumwandlung

Bei dem bereits gefällten Baumbestand handelt es sich rechtlich um Wald (Bestand im gültigen FNP der Gemeinde Recke als Wald ausgewiesen). Für die Waldentnahme /-umwandlung ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein funktional gleichartiger Ausgleich in Form einer Ersatzaufforstung durchzuführen.

 

5. Fragen zum Baustand / zu Grundlage bereits durchgeführter Bauarbeiten

5.1. Entnahme / Fällung von Wald (Baumbestand lt. FNP ist Wald)
liegt hierfür eine Genehmigung / Waldumwandlungsgenehmigung vor?

5.2. Der angefangene Bau der Kaimauer entlang der Hochwaldstraße ist Teil der Wallanlage / des Bauwerks zur Abdichtung des Hafenbeckens.

Liegt hierfür eine Erlaubnis oder eine Freigabe zum vorzeitigen Baubeginn vor?

Stellungnahme zum Neubau Hafenbecken am Hochwald Gewerbepark Obersteinbeck (.pdf) Download

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