Antrag auf Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen
Aktuell werden alle drei Schulen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Recke als katholische Bekenntnisschulen geführt. Aufgrund der Bestimmungen des §26, Abs.6 SchulG NRW müssen „[…]1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören.
Aufgrund des andauernden Lehrkräftemangels stehen wir vor dem grundsätzlichen Problem, Lehrkräftestellen und insbesondere Schulleitungsstellen überhaupt zu besetzen, um den Schulbetrieb sicherzustellen und eine hochwertige allgemeinschulische Bildung für die Kinder in unserer Kommune zu gewährleisten. Die weitere Einschränkung, die an den Schulen in Recke aktuell greift, erschwert die Stellenbesetzung zusätzlich.
Gleichzeitig erscheint die konfessionelle Bindung einer Schule vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der konfessionslosen und andersgläubigen Schüler:innen nicht mehr zeitgemäß.
Daher beantragt das KBR die Umwandlung der derzeitigen Bekenntnisschulen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Recke (Hauptschule, Overbergschule, Raphaelschule) in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln.
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